SOZIALE VERANTWORTUNG
Unsere Soziale Verantwortung
UNSERE MITARBEITENDEN LIEGEN UNS AM HERZEN - ÜBERALL
PICARD ist ein Unternehmen, das international agiert, da man schon früh die globale Vernetzung der Wirtschaft als Perspektive erkannte. Ergänzend zum Stammwerk in Obertshausen hat PICARD 1995 in Bangladesch einen Produktionsstandort aufgebaut, 2011 folgte dann das Werk in der Ukraine. Von Beginn an unterstützt PICARD die Entwicklung benachteiligter Regionen vor Ort und legt größten Wert auf Fairness gegenüber allen Beteiligten. Neben aller gelebten Internationalität ist PICARD den Grundlagen und Normen eines Familienbetriebs eng verbunden. Das unterstreicht auch das soziale Engagement.
WIR ÜBERNEHMEN VERANTWORTUNG
Als ein Familienunternehmen stehen bei uns soziale Werte an oberster Stelle. Somit handeln wir nicht nur nachhaltig im Sinne der Umwelt, sondern auch im Sinne des Wohlseins unserer Mitarbeiter:innen weltweit. Um diese Werte weitergeben zu können, sichern wir in Deutschland und in allen anderen Ländern, in denen wir vertreten sind, angemessen bezahlte Arbeitsplätze, um Traditionen und Handwerk zu erhalten und sorgen dafür, dass Produktions- und Sicherheitsstandards laufend verbessert werden. Um uns dessen sicher zu sein, geben wir unsere Verantwortung vor Ort nicht an Subunternehmer ab, sondern sind selbst daran beteiligt, dass in den Produktionsstätten die höchsten Standards die Norm sind.
Unser Verhaltenskodex umfasst PICARD’s fundamentale Werte: Respekt, Freiheit und Würde. Wir, PICARD, unsere Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer, verpflichten uns alle dazu, diese Werte zu leben und auch umzusetzen. Um dies noch einmal zu unterstreichen, sind wir Teil der International Labour Organization (ILO), welche soziale Gerechtigkeit, sowie Menschen- und Arbeitsrechte fördert.
GLOBALES FAMILIENUNTERNEHMEN
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Produktionswerke mit Fortbildungsmöglichkeiten. Denn wir legen nicht nur Wert auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen, sondern auch auf die Perspektiven vor Ort. Mit unseren Weiterbildungsprogrammen, sowie der PICARD Schule unterstützen wir aktiv die Zukunft von unseren Mitarbeiter:innen. Somit bieten wir auch Ausbildungen in unseren Handwerksbetrieben an, mit welchen wir helfen, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern. Deshalb ist zum Beispiel unser Werk in Bangladesch auch schon vielfach ausgezeichnet worden. Unser firmeneigener Kindergarten ermöglicht es, dass Mitarbeiter:innen ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen und nebenher auch schreiben und lesen lernen. Auch die Gesundheitsfürsorge liegt PICARD am Herzen. Wir bieten die Möglichkeit, sich regelmäßig vor Ort im Unternehmen ärztlich untersuchen zu lassen. Darüber hinaus fördern wir sportliche und kulturelle Aktivitäten der Mitarbeiter:innen in ihrer Freizeit.
Unser soziales Engagement und Streben nach sozialer Gerechtigkeit, ist das, was uns als Familienunternehmen ausmacht.
PICARD Bangladesh
CODE OF CONDUCT
(ILO-Übereinkommen 29 und 105)
Es darf keine Zwangsarbeit geben, einschließlich Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit.
(ILO-Übereinkommen 138 und 182)
Es darf keine Kinderarbeit geben. Es werden nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens das 15. Lebensjahr vollendet oder das Pflichtschulalter überschritten haben. Es darf keine Formen der Sklaverei oder der Sklaverei ähnlichen Praktiken geben, wie den Kinderverkauf und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft und Zwangsarbeit.
(ILO-Übereinkommen 100 und 111)
Einstellung von Beschäftigten, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und jeder andere Aspekt eines Beschäftigungsverhältnisses müssen auf Chancengleichheit basieren – unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Anbindung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen.
(ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und Empfehlung 142)
Es wird das Recht aller anerkannt, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten und kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, wird das Unternehmen von sich aus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, parallele Wege für unabhängige und freie Vereinigungen und Verhandlungen zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen bei der Ausübung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten.
(ILO Übereinkommen 26 und 231)
Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche müssen zumindest dem gesetzlichen und branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Familie zu befriedigen sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen zu erhalten. Dazu gehört auch der Grundsatz der Gleichheit des Entgelts weiblicher und männlicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
(ILO-Übereinkommen 1)
Die Arbeitszeiten richten sich nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und Standards. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen müssen sie mindestens einen Tag frei haben. Überstunden müssen freiwillig sein, sie dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und müssen mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden, sofern nicht in flexiblen Arbeitszeitmodellen Abweichendes geregelt ist.
(In Anlehnung an das ILO-Übereinkommen 155)
Es ist für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung zu sorgen. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes der Industriebranche und etwaiger spezifischer Gefahren gefördert. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen. Körperliche Misshandlung, Androhung von körperlicher Gewalt sowie Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterung sind verboten.
Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten und Vorschriften, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitsarrangements oder von Ausbildungsprogrammen umgangen werden, die nicht wirklich auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder eine reguläre Gelegenheit abzielen. Jüngere Beschäftigte müssen Gelegenheit bekommen, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.
Das Unternehmen erfüllt die gültigen Bestimmungen zum Umweltschutz, die seine Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen. Es handelt an allen Standorten umweltbewusst. An Standorten, an denen die gültigen Bestimmungen kein Schutzniveau erreichen, das ein nachhaltiges Wirtschaften sicherstellt, wird das Unternehmen im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um ein zufriedenstellendes Schutzniveau zu erreichen. Ferner geht das Unternehmen mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992).
PICARD bevorzugt ausdrücklich Partner, die:
- Substanzen aus ihren Produkten, ihrer Produktion und sonstigen Prozessen eliminieren, die die Gesundheit und die Umwelt schädigen;
- Ressourcen schonen, Verschmutzung und Abfall vermindern sowie den Energie- und Wasserverbrauch senken;
- den Abfall verantwortlich managen;
- durch regelmäßiges Einholen von Einverständniserklärungen von Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Reach-Bestimmungen und der gesetzlichen europäischen Rahmenbedingungen agieren; dazu gehören auch die regelmäßigen Produkttests auf verbotene Substanzen, zum Beispiel Chrom 6.
Die Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu akzeptieren und zu praktizieren. Ferner sind sie bereit, PICARD bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen und:
- die betreffenden relevanten Informationen über ihre Tätigkeiten zu liefern;
- jederzeit eine Prüfung ihrer Arbeitsstätten und Tätigkeiten zuzulassen;
- im Rahmen der im jeweiligen Land geltenden Datenschutzbestimmungen Aufzeichnungen über Namen, Alter, Arbeitszeit und gezahlte Löhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen;
- die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Bestimmungen dieses Kodexes zu unterrichten;
- von Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen oder sonstigen Diskriminierungen von Mitarbeitern abzusehen, die Informationen über mögliche Verletzungen dieses Kodexes weitergegeben haben.
Sollte ein Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferant oder Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Kodexes verstoßen, wird der entsprechende Betrieb angehalten, sofort Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sollten diese Korrekturmaßnahmen nicht umgesetzt werden, kann PICARD die aktuelle Produktion stoppen, bestehende Aufträge annullieren, zukünftige Aufträge aussetzen oder die Geschäftsbeziehung beenden.
Die Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer verpflichten sich:
- festzulegen, wer für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Kodex in ihrem Unternehmen Ansprechpartner ist;
- die Vorgesetzten und die betriebliche Arbeitnehmervertretung über den Inhalt dieses Kodexes zu unterrichten;
- dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Inhalt des Kodexes kennen, in einer für sie verständlichen Sprache;
- die jeweiligen Subauftragsnehmer, Lieferanten und Lizenznehmer über den Inhalt des Kodexes zu informieren und sie vertraglich zur Einhaltung zu verpflichten;
- im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren die Einhaltung des Kodexes zu überprüfen.
Fassung vom 28. Oktober 2014