SOCIAL RESPONSIBILITY
Social Responsibility 2.0
OUR EMPLOYEES ARE IMPORTANT TO US - EVERYWHERE
PICARD is a company that operates internationally because it recognized the global networking of the economy as a perspective early on. In addition to the main plant in Obertshausen, PICARD set up a production site in Bangladesh in 1995, followed by a plant in Ukraine in 2011. From the very beginning, PICARD has supported the development of disadvantaged regions locally and places great value on fairness towards everyone involved. In addition to all its internationality, PICARD is closely bound to the principles and standards of a family business. This also underlines its social commitment.
WE TAKE RESPONSIBILITY
As a family business, social values are our top priority. We therefore act not only sustainably in the interests of the environment, but also in the interests of the well-being of our employees worldwide. In order to be able to pass on these values, we secure appropriately paid jobs in Germany and in all other countries in which we are represented, in order to preserve traditions and craftsmanship, and ensure that production and safety standards are continuously improved. To be sure of this, we do not hand over our responsibility on site to subcontractors, but are ourselves involved in ensuring that the highest standards are the norm in the production facilities.
Our Code of Conduct encompasses PICARD's fundamental values: respect, freedom and dignity. We, PICARD, our contractors, subcontractors, suppliers and licensees, are all committed to living and implementing these values. To underline this, we are part of the International Labour Organization (ILO), which promotes social justice, as well as human and labour rights.
GLOBAL FAMILY BUSINESS
We also support our production plants with training opportunities. We not only value occupational safety and the health of our employees, but also the prospects on site. With our training programs and the PICARD school, we actively support the future of our employees. We also offer training in our craft businesses, with which we help to reduce youth unemployment. This is why our plant in Bangladesh, for example, has already received numerous awards. Our company-owned kindergarten enables employees to pursue their employment and also learn to read and write at the same time. Health care is also important to PICARD. We offer the opportunity to have regular medical examinations on site at the company. We also encourage employees to take part in sporting and cultural activities in their free time.
Our social commitment and striving for social justice is what defines us as a family business.
PICARD Bangladesh
CODE OF CONDUCT
(ILO-Übereinkommen 29 und 105)
Es darf keine Zwangsarbeit geben, einschließlich Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit.
(ILO-Übereinkommen 138 und 182)
Es darf keine Kinderarbeit geben. Es werden nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens das 15. Lebensjahr vollendet oder das Pflichtschulalter überschritten haben. Es darf keine Formen der Sklaverei oder der Sklaverei ähnlichen Praktiken geben, wie den Kinderverkauf und den Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft und Zwangsarbeit.
(ILO-Übereinkommen 100 und 111)
Einstellung von Beschäftigten, Lohnpolitik, Zugang zu Fortbildungen, Beförderungsregeln, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und jeder andere Aspekt eines Beschäftigungsverhältnisses müssen auf Chancengleichheit basieren – unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Anbindung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Nationalität, sozialer Herkunft, Schwächen oder Behinderungen.
(ILO-Übereinkommen 87, 98, 135 und Empfehlung 142)
Es wird das Recht aller anerkannt, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten und kollektivvertragliche Verhandlungen zu führen. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, wird das Unternehmen von sich aus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei unterstützen, parallele Wege für unabhängige und freie Vereinigungen und Verhandlungen zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen bei der Ausübung ihrer Vertretungsfunktionen Zugang zu allen Arbeitsplätzen erhalten.
(ILO Übereinkommen 26 und 231)
Löhne und Zuschläge für eine normale Arbeitswoche müssen zumindest dem gesetzlichen und branchenüblichen Minimum entsprechen und stets ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihrer Familie zu befriedigen sowie darüber hinaus ein bestimmtes, frei verfügbares Einkommen zu erhalten. Dazu gehört auch der Grundsatz der Gleichheit des Entgelts weiblicher und männlicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
(ILO-Übereinkommen 1)
Die Arbeitszeiten richten sich nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und Standards. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht verlangt werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen müssen sie mindestens einen Tag frei haben. Überstunden müssen freiwillig sein, sie dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und müssen mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert werden, sofern nicht in flexiblen Arbeitszeitmodellen Abweichendes geregelt ist.
(In Anlehnung an das ILO-Übereinkommen 155)
Es ist für eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung zu sorgen. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes der Industriebranche und etwaiger spezifischer Gefahren gefördert. Regeln zur größtmöglichen Unfallverhütung und Minimierung von Gesundheitsrisiken sind umzusetzen. Körperliche Misshandlung, Androhung von körperlicher Gewalt sowie Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterung sind verboten.
Die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten und Vorschriften, die sich aus dem regulären Beschäftigungsverhältnis ergeben, dürfen nicht durch den Einsatz von Leiharbeitsarrangements oder von Ausbildungsprogrammen umgangen werden, die nicht wirklich auf die Vermittlung von Fähigkeiten oder eine reguläre Gelegenheit abzielen. Jüngere Beschäftigte müssen Gelegenheit bekommen, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.
Das Unternehmen erfüllt die gültigen Bestimmungen zum Umweltschutz, die seine Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen. Es handelt an allen Standorten umweltbewusst. An Standorten, an denen die gültigen Bestimmungen kein Schutzniveau erreichen, das ein nachhaltiges Wirtschaften sicherstellt, wird das Unternehmen im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um ein zufriedenstellendes Schutzniveau zu erreichen. Ferner geht das Unternehmen mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992).
PICARD bevorzugt ausdrücklich Partner, die:
- Substanzen aus ihren Produkten, ihrer Produktion und sonstigen Prozessen eliminieren, die die Gesundheit und die Umwelt schädigen;
- Ressourcen schonen, Verschmutzung und Abfall vermindern sowie den Energie- und Wasserverbrauch senken;
- den Abfall verantwortlich managen;
- durch regelmäßiges Einholen von Einverständniserklärungen von Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Reach-Bestimmungen und der gesetzlichen europäischen Rahmenbedingungen agieren; dazu gehören auch die regelmäßigen Produkttests auf verbotene Substanzen, zum Beispiel Chrom 6.
Die Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu akzeptieren und zu praktizieren. Ferner sind sie bereit, PICARD bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen und:
- die betreffenden relevanten Informationen über ihre Tätigkeiten zu liefern;
- jederzeit eine Prüfung ihrer Arbeitsstätten und Tätigkeiten zuzulassen;
- im Rahmen der im jeweiligen Land geltenden Datenschutzbestimmungen Aufzeichnungen über Namen, Alter, Arbeitszeit und gezahlte Löhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen;
- die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Bestimmungen dieses Kodexes zu unterrichten;
- von Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen oder sonstigen Diskriminierungen von Mitarbeitern abzusehen, die Informationen über mögliche Verletzungen dieses Kodexes weitergegeben haben.
Sollte ein Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferant oder Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Kodexes verstoßen, wird der entsprechende Betrieb angehalten, sofort Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sollten diese Korrekturmaßnahmen nicht umgesetzt werden, kann PICARD die aktuelle Produktion stoppen, bestehende Aufträge annullieren, zukünftige Aufträge aussetzen oder die Geschäftsbeziehung beenden.
Die Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer verpflichten sich:
- festzulegen, wer für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Kodex in ihrem Unternehmen Ansprechpartner ist;
- die Vorgesetzten und die betriebliche Arbeitnehmervertretung über den Inhalt dieses Kodexes zu unterrichten;
- dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Inhalt des Kodexes kennen, in einer für sie verständlichen Sprache;
- die jeweiligen Subauftragsnehmer, Lieferanten und Lizenznehmer über den Inhalt des Kodexes zu informieren und sie vertraglich zur Einhaltung zu verpflichten;
- im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren die Einhaltung des Kodexes zu überprüfen.
Fassung vom 28. Oktober 2014